Umgang mit Covid-19 bei Kindern bis 6 Jahre
Steuerabzüge
Der Bundesrat hat den höheren Steuerabzug für die Kinderdrittbetreungskosten per 1. Januar 2023 definitiv in Kraft gesetzt. Ab 2023 können maximal CHF 25'000.- pro Kind und Jahr von der Bundessteuer abgezogen werden (bisher CHF 10'100.-). Mehr Informationen hier.