Steuerabzüge
Der Bundesrat setzt den höheren Steuerabzug für die Kinderdrittbetreungskosten per 1. Januar 2023 definitiv in Kraft. Ab 2023 können maximal CHF 25'000.- pro Kind und Jahr von der Bundessteuer abgezogen werden (bisher
CHF 10'100.-). Mehr Informationen hier.
Neueste Kommentare